Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand März 2022

 

1. Allgemeines und Vertragsschluss

  1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge für die Nutzung von CLEVERPUSH und die damit von uns im Zusammenhang angebotenen Dienste und Produkte (z.B. Nyws-App, Facebook-, Telegram sowie Twitter-Integrationen). Unser Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, juristischen Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Einen Vertragsschluss mit Verbrauchern im Sinne von § 13 BGB lehnen wir ab. Wenn wir darüber getäuscht wurden, dass unser Vertragspartner Verbraucher ist, behalten wir uns die fristlose Kündigung des Vertrages aus wichtigem Grund vor.
  2. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden, selbst bei unserer Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich zugestimmt. Diese Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Bedingungen abweichenden oder zusätzlichen Bedingungen des Kunden die Leistung vorbehaltlos ausführen.
  3. Die Darstellung unserer Produkte für die Bestellung auf unserer Webseite stellt kein rechtlich bindendes Angebot dar. Wenn der Kunde eine Bestellung aufgibt, unterbreitet er uns vielmehr das Angebot zum Abschluss eines entsprechenden Vertrages. Der Kunde ist an sein Angebot für die Dauer von zwei Arbeitstagen an unserem Sitz gebunden. Innerhalb dieser Zeitspanne können wir die Annahme oder Ablehnung des Angebotes erklären. Die Annahme erfolgt durch erfolgreiche Durchführung des Zahlungsvorganges des Kunden, Bestätigung des Vertragsschlusses in Textform durch uns oder Bereitstellung des Dienstes. Eine von uns automatisiert versandte Email, die den Eingang der Bestellung bestätigt, ist keine Annahme des Angebotes des Kunden auf Abschluss eines Vertrages.
  4. Der Kunde hat bei seiner Registrierung wahrheitsgemäße und vollständige Angaben zu machen. Änderungen an den Angaben sind vom Kunden unverzüglich im Kundenbereich vorzunehmen. Er hat keinen Anspruch darauf, dass Rechnungen, die aufgrund unterbliebener Aktualisierung der Daten nicht korrekt ausgestellt wurden, korrigiert werden.
  5. Als Beschaffenheit von CLEVERPUSH gelten nur die Angaben als vereinbart, die wir bei Vertragsschluss gemacht haben. Davon abweichende öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung stellen keine vertragliche Beschaffenheitsangabe dar.

2. Nutzung von CLEVERPUSH

  1. Der Kunde erhält an CLEVERPUSH einfache, nicht unterlizenzierbare und nicht übertragbare, auf die Laufzeit dieses Vertrages beschränkte Rechte zur vertragsgemäßen Nutzung gemäß dem jeweils gewählten Tarif (z.B. Anzahl der Abonnenten, Anzahl der Kanäle, freigeschaltete Funktionen).
  2. Soweit der Kunden weiteren Nutzern den Zugriff auf seinen Kundenbereich ermöglicht (z.B. Teams-Funktion), ist der Kunde für die entsprechenden Nutzungen verantwortlich und die von den Nutzern vorgenommenen Handlungen sind ggf. datenschutzrechtliche Weisungen im Rahmen des mit dem Kunden abgeschlossenen Auftragsverarbeitungsvertrag.
  3. Jede Partei trifft übliche und angemessene Vorkehrungen, um Benutzerkennungen und Passwörter der Nutzer vor einer Kenntnisnahme unbefugter Dritter zu schützen. Die Parteien informieren sich wechselseitig, wenn sie den Verdacht haben sollten, dass Benutzerkennung und/oder das Passwort nicht berechtigten Dritten bekannt geworden sein könnten. Sie sind in diesem Fall unverzüglich durch die Partei, die dies entdeckt hat, durch Änderung abzusichern. Der Kunde wird die Passworte seiner Nutzer / Teammitglieder ändern, wenn er zukünftig den Zugriff auf diese Accounts unterbinden möchte. Er hat ferner in den Teams-Einstellungen den ggf. einem Dritten gewährten Zugriff zu widerrufen, wenn dieser nicht mehr bestehen soll. Im Übrigen wäre er für einen etwaigen Missbrauch der Zugangsdaten durch solche Personen im Verhältnis zu CLEVERPUSH einstandspflichtig.
  4. Der Kunde darf CLEVERPUSH nicht unter Verletzung der Rechte Dritter oder zu rechtswidrigen Zwecken verwenden. Er wird insbesondere jegliche Nutzung unterlassen, die dazu führen könnte, dass uns eine Verletzung geltender Gesetze oder von Rechten Dritter, vorgeworfen werden kann. Er wird uns von allen entsprechenden Ansprüchen Dritter unter Einbeziehung angemessener Kosten der rechtlichen Prüfung und Vertretung auf erstes Anfordern freihalten.
  5. Verletzt der Kunde die Regelungen des Absatz 4, können wir im erforderlichen Umfang seinen Zugriff auf CLEVERPUSH bzw. die entsprechenden Daten sperren, wenn die Verletzung hierdurch nach unserem billigen Ermessen abgestellt oder gemindert werden kann. Sofern es uns zumutbar ist, werden wir den Kunden unter Setzung einer angemessenen Frist über die Verletzung des Absatz 3 informieren und zur Beseitigung der Verletzung aufzufordern. Die Aufforderung bzw. die Information über eine erfolgte Maßnahme erfolgt per Email an die im Kundenkonto hinterlegte Email-Adresse. Statt der Sperrung kann auch eine Löschung von Daten erfolgen, wenn wir hierzu verpflichtet, eine Sperrung zum Abstellen der Verletzung nicht ausreichend und der mit dem Kunden abgeschlossene Auftragsverarbeitungsvertrag nicht verletzt werden sollte.
  6. Verletzt der Kunde trotz entsprechender Abmahnung weiterhin oder wiederholt die Regelungen des Absatz 4, so können wir den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist außerordentlich kündigen. Zu einer außerordentlichen Kündigung sind wir auch dann berechtig, wenn ein einmaliger Verstoß gegen Absatz 3 so schwerwiegend war, dass uns eine weitere Zusammenarbeit mit dem Kunden nicht zugemutet werden kann.

3. Apps

  1. Wir stellen Kunden, die einen entsprechenden Tarif beauftragt haben, einen App-Baukasten zur Verfügung, um eigenständig funktionierende Apps für iOS und Android erstellen und veröffentlichen zu können. Betreiber und Verantwortlicher der jeweiligen App ist allein der Kunde. Der Kunden ist daher insbesondere dafür verantwortlich, dass die von ihm erstellte App den gesetzlichen Bestimmungen sowie den Vorgaben des jeweiligen App Stores genügt.
  2. Das Recht zur Nutzung einer App besteht nur, solange ein entsprechender Tarif mit uns abgeschlossen wurde.
  3. Zu einer Dekompilierung einer App ist der Kunde nur berechtigt, wenn ihm zwingende gesetzliche Ansprüche zustehen (insb. § 69e UrhG).
  4. Für die in Apps verwendete Open-Source-Software gelten die für diese jeweils geltenden Lizenzbestimmungen. Der von uns insoweit generierte Menü-Punkt und Inhalt darf vom Kunden nicht unter Verletzung der Vorgaben des jeweiligen Lizenzgebers modifiziert werden.

4. Nutzung der API

Wir stellen Kunden, die einen entsprechenden Tarif beauftragt haben, für die Nutzung von CLEVERPUSH eine API zur Verfügung, die über das Internet angesprochen werden kann. Für die Nutzung und den Funktionsumfang der API gelten die jeweils von uns veröffentlichten Angaben.

5. Verfügbarkeit von CLEVERPUSH

  1. Wir schulden eine Verfügbarkeit von CLEVERPUSH am Übergabepunkt (Schnittstelle zum Internet in dem Rechenzentrum, in dem CLEVERPUSH von uns betrieben wird) von 99 % je Vertragsmonat.
  2. Unter Verfügbarkeit verstehen die Parteien die Möglichkeit der vertragsgemäßen Nutzung von CLEVERPUSH am Übergabepunkt.
  3. CLEVERPUSH ist auch verfügbar bei
    1. Nichtverfügbarkeit zwecks Wartungsarbeiten Sonntags zwischen 2 und 4 Uhr an unserem Sitz;
    2. Nichtverfügbarkeit zwecks Wartungsarbeiten im Zeitraum Montag bis Freitag zwischen 20 und 6 Uhr an unserem Sitz sowie an Wochenenden und bundeseinheitlichen Feiertagen, sofern wir diese mindestens mit einer Frist von einer Woche ankündigen;
    3. bei Nichtverfügbarkeit zur Behebung von Fehlern, die einem sicheren Betrieb von CLEVERPUSH nach den Vorgaben der DSGVO entgegenstehen oder sonst die IT-Sicherheit mehr als unwesentlich gefährden, sofern wir diese mit einer Frist von mindestens 24 Stunden ankündigen und die Nichtverfügbarkeit eine Dauer von 4 Stunden nicht übersteigt.
  4. Die Information des Kunden nach Absatz 3 erfolgt per Email an die in seinem Kundenkonto hinterlegte Email-Adresse.

6. Kundensupport

Wir stellen für den Kundensupport ein Ticketsystem zur Verfügung, das aus dem Kundenbereich auf unserer Webseite erreichbar ist. Kundenanfragen werden in angemessener Frist bearbeitet.

7. Anpassung der beauftragen Leistungen durch den Kunden

Der Kunde kann mit seinem Vertrag jederzeit in einen höheren Tarif wechseln. Die Abrechnung des bisherigen und des neuen Tarifs erfolgt auf den jeweilen Tag genau. Ein Wechsel auf einen niedrigeren Tarif ist zum Ende der jeweils laufenden Vertragslaufzeit möglich.

8. Datensicherung und Wiederherstellung von Daten

  1. Wir erstellen kalendertäglich zwischen 00:00 und 02:00 Uhr Sicherungskopien der in CLEVERPUSH gespeicherten Daten. Die Datensicherung erfolgt rollierend in der Weise, dass die für einen Wochentag gesicherten Daten mit der für den nachfolgenden gleichen Wochentag erfolgenden Datensicherung überschrieben werden. Nach dem gleichen Prinzip erfolgt eine wöchentliche Datensicherung, bei der die Daten ebenfalls rollierend nach Ablauf von vier Wochen überschrieben werden.
  2. Sofern wir einen Datenverlust feststellen sollten, stellen wir die verlorenen Daten aus der Datensicherung auf den Zeitpunkt der Datensicherung wieder her. Wir informieren die betroffenen Kunden über den Verlust und den Zeitpunkt auf den die Daten wieder hergestellt wurden per Email an die im Kundenkonto hinterlegte Email-Adresse.

9. Besondere Regelungen für Gratis- und kostenlose Testversionen

  1. Soweit wir dem Kunden eine Gratis- oder kostenlose Testversion von CLEVERPUSH zur Verfügung stellen, gelten die nachfolgenden Absätze, die im Fall von Widersprüchen den weiteren Regelungen dieser Geschäftsbedingungen vorgehen.
  2. Gratis- oder kostenlose Testversionen werden dem Kunden wie sie stehen und liegen zu Testzwecken überlassen. Wir schulden für diese nicht, dass die von uns geschuldeten Leistungen während der Dauer der Nutzung stets und fehlerfrei zur Verfügung stehen. Wir bemühen uns zwar nach unserem Ermessen, Gratis- oder kostenlose Testversionen mit derselben Sorgfalt zu betreiben, wie unsere kostenpflichtigen Angebote. Da wir für diese vom Kunden jedoch nicht bezahlt werden, können wir keine weitergehenden Verpflichtungen eingehen.
  3. Wir sind jederzeit berechtigt, einen entsprechenden Vertrag zu kündigen.
  4. Eine Gratisversion darf nur für solche Zwecke genutzt werden, bei denen Mängel der Leistung, das Ausbleiben unserer Leistung sowie der Verlust von Daten keinen Schaden für den Kunden oder Dritte mit sich bringt. Testversionen dürfen zu Produktivzwecken eingesetzt werden.

10. Entgelte und Abrechnung, Änderung vereinbarter Entgelte

  1. Wir rechnen über die mit dem Kunden bei Abschluss eines Vertrages vereinbarten Entgelte für die vereinbarte Vertragslaufzeit vorträglich ab. Die dem Kunden für Verträge mit einer Laufzeit von einem Jahr gewährten Sonderpreise sind Gegenleistung für die längere Vertragslaufzeit, die der Kunde mit uns eingeht.
  2. Alle von uns angegebenen Preise sind Nettopreise und verstehen sich in Euro.
  3. Sofern der Kunde eine Kreditkarte als Zahlungsmittel hinterlegt hat, steht er dafür ein, dass diese auf den Vertragspartner lautet und für den Einzug der uns zustehenden Entgelte genutzt werden darf. Der Kunde hat die hinterlegte Kreditkarte rechtzeitig vor dem Ablauf ihrer Gültigkeit zu aktualisieren.
  4. Kunden, für die Umsatzsteuer nach dem Reverse-Charge-Verfahren in Rechnung gestellt wird, haben in ihrem Kundenprofil ihre Umsatzsteuer-ID zu hinterlegen, andernfalls sind wir berechtigt, deutsche Umsatzsteuer dem Kunden in Rechnung zu stellen. Der Kunde hat keinen Anspruch auf nachträgliche Korrektur entsprechender Rechnungen.
  5. Wir sind berechtigt, trotz anderslautender Bestimmung des Kunden, Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen. Sofern uns bereits Ansprüche auf Erstattung von Kosten oder auf Zinsen zustehen, sind wir berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen. Wir werden den Kunden über eine von seinen Angaben abweichende Verrechnung informieren.
  6. Wir sind im Fall des Zahlungsverzugs des Kunden berechtigt, einmalig je entsprechende Rechnung eine Verzugspauschale nach § 288 Abs. 5 BGB zu berechnen. Die Möglichkeit der Geltendmachung von etwaigen weiteren Verzugsschäden bleibt unbenommen.
  7. Rechnungen können in digitaler Form ausgestellt und auf unserer Webseite im Kundenbereich zur Verfügung gestellt werden.
  8. Wir sind berechtigt, mit dem Kunden vereinbarte Entgelte anzupassen. Die Information über die Anpassung hat mindestens zwei Wochen vor Ablauf der Kündigungsfrist des Vertrages per Email an die im Kundenprofil hinterlegte Email-Adresse des Kunden zu erfolgen. Die Anpassung darf frühestens nach dem Zeitpunkt in Kraft treten, zu dem der Kunde nach Zugang der Information den Vertrag kündigen kann.

11. Laufzeit und Kündigung

  1. Der Vertrag wird nach der Auswahl des Kunden bei Vertragsabschluss für einen Monat oder ein Jahr fest abgeschlossen. Er kann vor Ablauf der Festlaufzeit nur aus wichtigem Grund gekündigt werden. Im Übrigen ist eine Kündigung mit einer Frist von einem Monat bei Jahresverträgen bzw. zwei Wochen bei Monatsverträgen zum Ablauf der jeweiligen Festlaufzeit möglich. Erfolgt keine Kündigung, verlängert sich die Festlaufzeit jeweils um einen Monat bzw. ein Jahr in Abhängigkeit der vom Kunden ursprünglich gewählten Laufzeit.
  2. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Als wichtiger Grund gelten insbesondere die folgenden Gründe, wenn sie für die andere Partei vorliegen:
    1. die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch die andere Partei, wenn die Verletzung trotz Mahnung und Setzung einer angemessenen Frist unter Hinweis auf das Kündigungsrecht nicht beseitigt wird. Mahnung und Fristsetzung sind bei Unzumutbarkeit nicht erforderlich;
    2. die Ablehnung der Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse;
    3. die Eröffnung der Liquidation;
  3. Wir sind berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen, wenn die Voraussetzungen des § 543 Abs. 2 Nr. 3 BGB vorliegen.
  4. Eine Kündigung gemäß § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BGB wegen Nichtgewährung der vertragsgemäßen Nutzung von CLEVERPUSH ist erst zulässig, wenn uns eine angemessene Gelegenheit zur Mängelbeseitigung gewährt wurde und diese fehlgeschlagen ist.
  5. Kündigungen können per Email erfolgen. Eine Kündigung des Kunden ist an support@cleverpush.com zu senden. Alternativ kann eine Kündigung im Kundenbereich erfolgen.

12. Folgen der Beendigung des Vertrages

Der Kunde hat das ihm aus dem gesondert abgeschlossenen Auftragsverarbeitungsvertrag zustehende Weisungsrecht zu einem Export der für ihn verarbeiteten Daten mindestens 14 Tage vor Ablauf der Vertragslaufzeit auszuüben. In diesem Fall erfolgt der Export der Daten in dem Format, wie sie bei uns gespeichert sind. Die Überlassung der Daten an den Kunden erfolgt mittels einer verschlüsselten Download-Möglichkeit. Für die Bereitstellung der Daten steht uns ein Entgelt von 200 Euro netto zu. Übt der Kunde sein Weisungsrecht nicht entsprechend aus, werden die für ihn gespeicherten Daten automatisiert mit Vertragende gelöscht. Die Löschung erfolgt so, dass eine Wiederherstellung der Daten nicht mehr möglich ist.

13. Zukünftige Entwicklung von CLEVERPUSH

  1. Mit CLEVERPUSH erwirbt der Kunde kein statisches Produkt. Wir haben vielmehr die Absicht, CLEVERPUSH weiter zu entwickeln, um neue Funktionen und Angebote anbieten zu können, die CLEVERPUSH attraktiver und sicherer machen. Der Leistungsumfang von CLEVERPUSH unterliegt daher einem Wandel. Über mehr als unwesentliche Änderungen informieren wir im Kundenbereich unserer Webseite unter „Updates“.
  2. Sofern Änderungen an CLEVERPUSH für den Kunden unzumutbar sein sollten, steht ihm ein Sonderkündigungsrecht, dass mit einer Frist von zwei Wochen ausgeübt werden muss. Fristbeginn ist der Tag, an dem der Kunde von der Änderung Kenntnis erlangt hat. Dieses Kündigungsrecht besteht nicht für die Änderung und den Entfall von Funktionen, die wir im Rahmen eines Beta-Tests dem Kunden zur Verfügung gestellt haben. Für diese behalten wir uns jederzeit vor, sie nicht oder nur in geänderter Form weiter anzubieten.
  3. Wir freuen uns über jeden Verbesserungsvorschlag eines Kunden. Der guten Ordnung halber müssen wir aber festhalten, dass der Kunde uns an seinem Vorschlag kostenfrei alle Rechte überträgt, die zu dessen eventueller Umsetzung und beliebigen Verwertung erforderlich sind. Auf gut Deutsch: Jeder Vorschlag ist willkommen, aber wir leisten hierfür keine Gegenleistung.

14. Nichterfüllung uns obliegender Hauptleistungspflichten

  1. Wenn wir mit der erstmaligen Bereitstellung von CLEVERPUSH in Verzug kommen sollten, ist der Kunde zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn eine uns gesetzte angemessene Nachfrist fruchtlos abläuft, d.h. wir innerhalb der Nachfrist nicht die vereinbarte Funktionalität von CLEVERPUSH erstmalig zur Verfügung stellen.
  2. Kommen wir nach betriebsfähiger Bereitstellung von CLEVERPUSH den uns obliegenden Verpflichtungen ganz oder teilweise nicht nach oder ist die geschuldete Verfügbarkeit von CLEVERPUSH für einen Vertragsmonat unterschritten, so verringert sich die vereinbarte Nutzungspauschale anteilig für die Zeit, in der CLEVERPUSH dem Kunden nicht in dem vereinbarten Umfang zur Verfügung stand.
  3. Wir haben darzulegen, dass wir den Grund für die verspätete Bereitstellung oder die Unterschreitung der geschuldeten Verfügbarkeit nicht zu vertreten haben. Hat der Kunde die fehlende Verfügbarkeit von CLEVERPUSH uns nicht angezeigt, so hat er auf das Bestreiten unserer Kenntnis zu beweisen, dass wir anderweitig Kenntnis von der fehlenden Verfügbarkeit erlangt haben.

15. Mängelansprüche

  1. Dem Kunden stehen bei Mängeln der Leistung die gesetzlichen Rechte zu, wobei wir entscheiden, ob wir den Mangel durch Nachbesserung oder Neulieferung beheben.
  2. Unsere verschuldensunabhängige Haftung auf Schadensersatz (§ 536a BGB) für bei Vertragsschluss vorhandene Mängel ist ausgeschlossen, soweit es sich nicht um eine von uns zugesicherte Eigenschaft (Garantie, § 276 Abs. 1 BGB) handelt.
  3. Für Mängelansprüche ist eine Verjährungsfrist von einem Jahr vereinbart. Diese Frist gilt nicht für Schadensersatzansprüche wegen der Verletzung von Mängelansprüchen, insoweit gelten die Regelungen zur Haftung.
  4. Sofern der Kunde das Vorliegen eines Mangels rügt und sich in Folge unserer hieraus resultierenden Tätigkeit ergibt, dass kein Mangel unserer Leistung vorliegt, hat der Kunden unseren hierfür angefallenen Aufwand, nach den vereinbarten, mangels Vereinbarung mit angemessenen Stundensätzen zu vergüten. Dieser Absatz gilt nicht, wenn das Nichtvorliegen des Mangels für den Kunden bei Anwendung der ihm zuzumuten Sorgfalt und Kenntnisse für ihn nicht erkennbar war.
  5. Für Funktionen, Dienste, Software oder andere Angebote, die von uns ausdrücklich als Beta-Version zur Verfügung werden, sind jegliche Mängelansprüche ausgeschlossen, sofern uns nicht Vorsatz vorzuwerfen ist. Wesen solcher Beta-Versionen ist es gerade, dass sie unfertig sind und Mängel aufweisen können. Solche Mängel können z.B. den Verlust von Daten oder der Funktionsfähigkeit von CLEVERPUSH zur Folge haben. Der Kunde sollte Beta-Versionen daher nur einsetzen, wenn der Eintritt solcher Mängel für ihn kein Nachteil bedeutet, insbesondere keine Schäden mit sich bringen kann, für die er uns oder Dritte einstandspflichtig machen möchte.
  6. Der Kunde ist verpflichtet, Mängel an Vertragsleistungen, insbesondere Mängel von CLEVERPUSH, uns unverzüglich anzuzeigen. Soweit wir infolge der Unterlassung oder Verspätung der Anzeige nicht Abhilfe schaffen konnten, ist der Kunde nicht berechtigt, für den entsprechenden Zeitraum die vereinbarte Vergütung ganz oder teilweise zu mindern, den Ersatz des durch den Mangel eingetretenen Schadens zu verlangen oder den Vertrag wegen des Mangels ohne Einhaltung einer Frist außerordentlich zu kündigen. Der Kunde hat darzulegen, dass er das Unterlassen der Anzeige nicht zu vertreten hat.

16. Schutzrechtsverletzung

  1. Wir gewährleistet, dass durch die vertragsgemäße Nutzung von CLEVERPUSH Urheberrechte oder sonstige Schutzrechte Dritter nicht verletzt werden.
  2. Sollte dies gleichwohl der Fall sein, werden wir nach unserer Wahl auf unsere Kosten die erforderlichen Rechte erwerben oder CLEVERPUSH auf eigene Kosten so abändern, dass unter Einhaltung der dem Kunden geschuldeten Leistungen die keine Rechte Dritte mehr verletzt werden.

17. Haftung

  1. Die Haftung für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit ist unbeschränkt.
  2. Bei einfach fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung der Höhe nach beschränkt auf vorhersehbare und vertragstypische Schäden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die verletzte Partei regelmäßig vertrauen darf. Die Verjährungsfrist für Ansprüche nach diesem Absatz beträgt ein Jahr.
  3. Absatz 2 gilt nicht für Ansprüche aus der Verletzung des Körpers, der Gesundheit oder des Lebens, bei arglistigem Handeln, bei Übernahme einer Garantie, bei Haftung für anfängliches Unvermögen oder zu vertretender Unmöglichkeit sowie für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz.
  4. Im Übrigen ist die Haftung — gleich aus welchem Rechtsgrund — ausgeschlossen.

18. Geheimhaltung

  1. Wir verpflichten uns zur Geheimhaltung der vom Kunden in CLEVERPUSH gespeicherten Daten. Diese werden von uns nur für die Zwecke der Erfüllung des Vertrages mit dem Kunden verarbeitet und an Dritten nur insoweit offenbart, wie es zur Erfüllung des Vertrages nach unserem billigen Ermessen erforderlich ist.
  2. Nicht der Geheimhaltung unterliegen Daten, welche (i) zum Zeitpunkt der Übermittlung allgemein bekannt waren oder danach – ohne unser Verschulden – allgemein bekannt werden, (ii) uns bereits zum Zeitpunkt der Offenbarung ohne Bestehen einer Geheimhaltungsverpflichtung rechtmäßig bekannt waren, (iii) uns nach dem Zeitpunkt der Übermittlung vonseiten Dritter rechtmäßig ohne Geheimhaltungsverpflichtung bekannt gemacht werden, ohne dass die dritte Seite ihrerseits nach unserer Kenntnis zur Geheimhaltung gegenüber dem Kunden verpflichtet ist, (iv) von uns selbstständig entwickelt worden sind, ohne dass wir hierfür vertrauliche Informationen des Kunden genutzt haben, (v) uns bekannt werden durch eine zulässige Analyse öffentlich erhältlicher Dienstleistungen oder Produkte des Kunden oder (vi) aufgrund zwingender gesetzlicher, behördlicher oder gerichtlicher Vorschriften bzw. Anordnungen offenbart werden müssen.
  3. Diese Geheimhaltungsvereinbarung wird von einer Beendigung des Vertrages nicht berührt.

19. Datenschutz

  1. Für die Verarbeitung personenbezogener Daten durch den Kunden mittels CLEVERPUSH gilt der gesondert mit dem Kunden über unsere Webseite abgeschlossene Auftragsverarbeitungsvertrag gem. Art. 28 DSGVO. Wir bitten dem Kunden die Möglichkeit, für den Auftragsverarbeitungsvertrag verschiedene individuelle Anpassungen vornehmen zu können (z.B. Angabe der verwendeten Dienste, Kategorien der verarbeiteten personenbezogenen Daten sowie der Betroffenen). Die Richtigkeit und Vollständigkeit der Anpassung liegt im Verantwortungsbereich des Kunden. Wir sind zu einer Überprüfung nicht verpflichtet.
  2. Übrigen verpflichten wir uns, personenbezogene Daten, die der Kunde uns zur Vertragserfüllung überlässt und nicht Gegenstand der Auftragsverarbeitung sind, nach den geltenden Datenschutzvorschriften zu verarbeiten.
  3. Wir bieten dem Kunden mittels CLEVERPUSH die Möglichkeit zur individuellen Steuerung, Tracking und Auswertungen von Interaktionen mit oder durch Nutzern. Hierfür werden im Rahmen des Auftragsverarbeitungsvertrag mit dem Kunden personenbezogene Daten seiner Abonnenten verarbeitet. Es liegt im Verantwortungsbereich des Kunden als Verantwortlichen im Sinne von Art. 4 DSGVO diese Funktionen von CLEVERPUSH so zu nutzen, dass die datenschutzrechtlichen Vorschriften und alle ggf. weiteren anwendbaren Gesetze eingehalten werden. Die insoweit vom mit den Zugangsdaten des Kunden im Kundenbereich unserer Webseite vorgenommen Handlungen sind Weisungen an uns, wie wir personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeiten sollen.

20. Aufrechnung und Abtretung

  1. Eine Vertragspartei ist zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts oder zur Aufrechnung nur insoweit berechtigt, als die zugrundeliegende Gegenforderung rechtskräftig festgestellt ist oder nicht bestritten wird.
  2. Die Abtretung von Rechten und Pflichten aus diesem Vertrag oder des Vertrags insgesamt auf einen Dritten ist nur mit vorheriger Zustimmung der anderen Vertragspartei zulässig. Die Zustimmung darf nicht unbillig verweigert werden.

21. Höhere Gewalt

  1. Jede Partei wird von ihrer Leistungspflicht temporär befreit, solange sie an der Erbringung der Leistung aus höherer Gewalt gehindert ist. Das gilt auch für den Fall, dass die Partei sich bereits im Verzug befindet.
  2. Höhere Gewalt sind entsprechende Ereignisse im Sinne des § 206 BGB sowie ein sonst ungewöhnliches und unvorhergesehenes Ereignis, wenn diejenige Partei, die sich hierauf beruft, das Ereignis nicht verursacht hat, nicht mit dem Ereignis rechnen, dessen Eintritt nicht beeinflussen, dessen Folge trotz Anwendung der gebotenen Sorgfalt nicht verhindern konnte und aus dem Grund an der Leistungserbringung gehindert ist. Dies gilt insbesondere für Krieg, Terrorismus, Aufruhr, Pandemien, Unwettern, Umweltkatastrophen oder wenn die Leistungsverhinderung sonst auf staatliche Anordnung beruht.
  3. Die Partei, die sich auf das Vorliegen höherer Gewalt beruft, hat
    1. die andere Partei unverzüglich in Textform über die Tatsache und die Gründe hierfür zu informieren;
    2. mit der Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmanns die Maßnahmen zu ergreifen, die erforderlich sind, um die vollständige Erfüllung ihrer Verpflichtungen möglichst unverzüglich wieder aufnehmen zu können;
    3. angemessene Anstrengungen zu unternehmen, die negativen Auswirkungen auf die Erfüllung dieses Vertrages möglichst zu minimieren;

22. Änderungen dieser Geschäftsbedingungen

  1. Wir sind berechtigt, diese allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit mit einer Ankündigungsfrist von mindestens 6 Wochen zu ändern. Dem Kunden steht ein Widerspruchsrecht zu.
  2. Wir haben hierfür den Kunden in Textform an die in seinem Kundenkonto hinterlegte Email-Adresse über die Absicht der Änderung, die geänderten Regelungen und das Bestehen sowie die Ausübung seines Widerspruchsrechts zu informieren. Eine entsprechende Information sowie die Möglichkeit zum Widerspruch / zur Zustimmung kann auch bei Anmeldung des Kunden zu seinem Kundenbereich erfolgen.
  3. Macht der Kunde vor Ablauf der Ankündigungsfrist von seinem Widerspruchsrecht Gebrauch, finden die bisherigen Geschäftsbedingungen unverändert Anwendung, andernfalls finden mit Ablauf der Ankündigungsfrist die neuen Geschäftsbedingungen Anwendung. Wir sind berechtigt, den mit dem Kunden abgeschlossenen Vertrag im Falle seines Widerspruchs mit der vereinbarten Frist zu kündigen.

23. Schlussbestimmungen

  1. Dieser Vertrag enthält alle Vereinbarungen der Parteien zum Vertragsgegenstand. Etwaig abweichende Nebenabreden und frühere Vereinbarungen zum Vertragsgegenstand werden hiermit unwirksam.
  2. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform, soweit nicht gesetzlich eine strengere Form vorgeschrieben ist. Dies gilt auch für jeden Verzicht auf das Formerfordernis.
  3. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden auf diesen Vertrag keine Anwendung. Dies gilt auch dann, wenn auf deren Einbeziehung in späteren Dokumenten, die im Zusammenhang mit diesem Vertrag stehen, unwidersprochen hingewiesen wurde.
  4. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages ganz oder teilweise nichtig, unwirksam oder nicht durchsetzbar sein oder werden, oder sollte eine an sich notwendige Regelung nicht enthalten sein, werden die Wirksamkeit und die Durchsetzbarkeit aller übrigen Bestimmungen dieses Vertrages nicht berührt.
  5. Erfüllungsort ist an unserem Sitz.
  6. Der Vertrag unterliegt allein dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das internationale Privatrecht findet keine Anwendung, soweit es abdingbar ist.
  7. Alleiniger Gerichtsstand für alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung ist unser Sitz. Wir sind berechtigt, den Kunden auch an einem seiner gesetzlichen Gerichtsstände in Anspruch zu nehmen.