Meta ändert seine Bedingungen für die gewerbliche Nutzung (Commercial Terms). Ursprünglich sollten sie ab 30.10.2026 gelten, inzwischen hat Meta den Start auf den 20.11.2026 verschoben.
Nach den neuen Regelungen beansprucht Meta das Recht, Domains, URLs und zugängliche Inhalte, die mit Meta-Inhalten verknüpft sind, automatisiert zu durchsuchen, zu indexieren, zwischenzuspeichern und zu analysieren.
Was bedeutet das für Dich?
Es geht nicht nur um den einzelnen Link in einem Beitrag, denn die Klausel knüpft an das Geschäftskonto an. Wenn Du eine Facebook- oder Instagram-Seite für Dein Medienangebot betreibst, kann Meta sich auf das Recht berufen, Deine Domain zu durchsuchen. Das betrifft dann womöglich nicht nur die Seiten, die Du geteilt hast. Der Bundesverband Digitalpublisher und Zeitungsverleger (BDZV) und der Medienverband der freien Presse (MVFP) gehen davon aus, dass damit auch Archive, Datenbanken, Bilder und Audioangebote erfasst sein können.
Im ersten Entwurf der Commercial Terms durfte Meta die gesammelten Inhalte ausdrücklich zum Training eigener Produkte nutzen. Nach öffentlicher Kritik hat Meta das Wort „trainieren“ Mitte Oktober gestrichen. Seitdem ist die Nutzung auf Werbe- und Geschäftsprodukte begrenzt. Das Recht zum Durchsuchen der Domains bleibt aber bestehen. Das Unternehmen erklärt außerdem, Websitebetreiber könnten Crawling-Präferenzen weiterhin über die Datei robots.txt mitteilen. Wie diese Erklärung mit den vertraglich beanspruchten Rechten zusammenwirkt, bleibt ein zentraler Diskussionspunkt.
Rechtsexperten bezweifeln, dass die neue Formulierung andere KI-Anwendungen ausschließt. Ein Beispiel ist die Anreicherung von KI-Antworten mit aktuellen Inhalten, das sogenannte Grounding oder Retrieval-Augmented Generation (RAG). Meta erklärt dagegen, lediglich bestehende Berechtigungen zusammengeführt zu haben und die Art seines Crawlings nicht ändern zu wollen.
Für Verlage und Medienhäuser ist das eine hochkritische Entwicklung. Inhalte, die einmal erfasst und in KI-Systeme übernommen wurden, lassen sich kaum zuverlässig wieder entfernen.
Was bedeutet das für die Nutzung von CleverPush?
Auf Meta greifen bei CleverPush die Kanäle WhatsApp Business, WhatsApp Kanäle sowie Facebook und Instagram (jeweils Feed und Story) zu. In Richtung Meta übergeben wir dabei ausschließlich unsere Redirect-URLs, die wir rein zum Tracking nutzen.
Wichtig ist: Diese Weiterleitungen führen auf Deine Artikel. Eine Redirect-URL ist deshalb für sich genommen keine Zugriffssperre und bietet keinen Schutz vor einem möglichen Crawling der Zielseite. Ob und in welchem Umfang Dein Angebot von den geplanten Regelungen betroffen wäre, hängt von Deinen Meta-Geschäftskonten ab.
Wie reagiert die Branche?
Der BDZV und der MVFP werten das Vorgehen als „skrupellosen Diebstahl“ und als missbräuchliche Koppelung. Ihr Vorwurf: Meta mache den Zugang zu seinen Plattformen davon abhängig, dass Verlage ihre Inhalte kostenlos preisgeben. Die Verbände haben die EU-Kommission aufgefordert, Metas Klausel zu stoppen, denn nach ihrer Auffassung verstößt Meta als Gatekeeper gegen den Digital Markets Act (DMA).
Warum sind eigene Kanäle nun umso wichtiger?
Soziale Medien bleiben ein wichtiger Treiber für Reichweite – das steht außer Frage. Der aktuelle Fall macht aber das Risiko einer zu hohen Plattform-Abhängigkeit deutlich.
Owned Media gewinnt daher mehr denn je an Bedeutung. Wer neben den sozialen Plattformen auch eigene Kanäle wie App- oder Web-Push-Nachrichten pflegt, behält die Souveränität über einen direkten Kanal, dessen Regeln er selbst bestimmt.
Stand: 04.11.2026. Meta hat die Bedingungen in den letzten Wochen bereits überarbeitet und das Inkrafttreten verschoben, weitere Änderungen sind möglich. Dieser Beitrag dient der Information und ersetzt keine Rechtsberatung.